Erstberatung im Forderungseinzug zum Festpreis.

Im Rahmen einer Erstberatung zum Thema "Forderungseinzug" besprechen wir den Sachverhalt mit Ihnen und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge. Unser Ziel ist es, Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.


Die Erstberatung zu Inkasso und Forderungseinzug führen wir zu günstigen und transparenten Pauschalpreisen durch. Wir berechnen für eine Erstberatung lediglich 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Davon abgedeckt ist eine persönliche oder telefonische Beratung, die gerne etwa eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen darf.


Bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit wird das Honorar angerechnet, so dass wir für die Erstberatung dann letztlich nichts berechnen. Ihr erster Anruf ist selbstverständlich in jedem Fall kostenfrei.

Was können wir für Sie tun?

Wir beantworten im Rahmen einer Ersberatung unter anderem gerne die folgenden Fragen:


  •  Welche Vorgehensweise ist in Ihrem Fall sinnvoll zur Titulierung Ihrer Forderungen?

  •  Sollten Sie zunächst noch einmal selbst mahnen, ein anwaltliches Forderungsschreiben veranlassen oder direkt einen Mahnbescheids veranlassen oder Klage erheben?

  •  Welche Vorteile hat der Urkundenprozess?

  •  Ist ein Insolvenzantrag oder ein Strafantrag sinnvoll?

  •  Wie kann eine bereits titulierte Forderung am besten vollstreckt werden? Ist eine Forderungspfändung, eine Sachpfändung, die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, eine Vermögensauskunft usw. im Einzelfall sinnvoll?

  •  Welche Zinsforderungen stehen Ihnen zu?

  •  Ist es sinnvoll, mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen?

  •  Wie sichern Sie sich bei einer Ratenzahlungsvereinbarung ab für den Fall, dass eine Rate nicht pünktlich kommt? Was passiert, wenn eine Rate gar nicht gezahlt wird?

  •  Wie lange dauert es voraussichtlich und welche Kosten entstehen?


Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zum Forderungseinzug benötigen.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Forderungseinzug zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.