Anwaltlicher Forderungseinzug – Ihre Vorteile

1.    Vorab rechtliche Begutachtung Ihrer Forderungen

Zunächst prüfen wir Ihre offenen Forderungen und beraten Sie hinsichtlich der besten Vorgehensweise.


2.    Zeitersparnis

Die Erfahrung zeigt, dass säumige Schuldner eher zahlen, wenn ein Anwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt wird. Ein anwaltliches Mahnschreiben erzielt einfach eine größere Wirkung als beispielsweise ein Schreiben eines möglicherweise nicht ganz so seriösen Inkassobüros. Dem Schuldner wird spätestens dann klar, dass es Sie es wirklich ernst meinen mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen.


Wenn Sie zunächst ein Inkassobüro beauftragen, geht zudem wertvolle Zeit verloren, zumal Forderungen mit steigendem Alter tendentiell immer schwieriger zu realisieren sind. Wir können als Anwälte schon außergerichtlich kompetent auf eventuelle Einwendungen reagieren und den säumigen Schuldner häufig doch noch zur Zahlung bewegen. Wir verlieren auch keine Zeit mit zahlreichen Mahnschreiben, sondern leiten sofort nach Ablauf der ersten Frist das gerichtliche Mahnverfahren ein oder erheben direkt Klage, je nachdem, was im Einzelfall schnelleren Erfolg verspricht.


3.    Kostenersparnis

Die Arbeitszeit, die Ihre Angestellten mit dem Erstellen von Mahnungen und bei Telefonaten mit säumigen Schuldnern etc. verbringen, ersetzt Ihnen niemand. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren hingegen hat der säumige Schuldner im Rahmen des Verzugsschadens zu tragen.


4.    Transparente Kosten

Wir schließen eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen ab. Es gibt keine monatlichen Grundgebühren und keine Erfolgsprovision. Hier entstehen nur dann Kosten, wenn Sie uns offene Forderungen zur Bearbeitung übergeben; die gesetzlichen Gebühren ziehen wir zusammen mit Ihren Forderungen beim Schuldner ein.


5.    Das gesamte Forderungsmanagement aus einer Hand

Ein Inkassobüro muss spätestens dann aufgeben, wenn alle außergerichtlichen Einziehungsversuche gescheitert sind und die Sache vor Gericht verhandelt werden muss. Wir vertreten Sie aber nicht nur außergerichtlich und im gerichtlichen Mahnverfahren, sondern ebenso vor Gericht bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Forderungseinzug zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.