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Anwaltlicher Forderungseinzug – Geringe Kosten
Unser Ziel ist es, Ihre offenen Forderungen so schnell wie möglich zu realisieren. Sobald Ihr Schuldner gezahlt hat, leiten wir Ihr Geld einschließlich Zinsen an Sie weiter. Ihr Schuldner hat die gesetzlichen Anwaltsgebühren in voller Höhe zu tragen, sobald er sich im Zahlungsverzug befindet, was in der Regel spätestens nach der ersten Mahnung der Fall ist. Diese ziehen wir deshalb zusammen mit Ihren Forderungen beim Schuldner ein.
Individuelle Honorarvereinbarung
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); diese Kosten ziehen wir selbstverständlich ebenfalls für Sie ein. Sie bemessen sich grundsätzlich nach der Höhe Ihrer Forderungen und werden auf eine nachfolgende Tätigkeit zur Hälfte angerechnet. Bei einer Forderung von 16.000,00 € beispielsweise betragen die Anwaltsgebühren nur 845,00 € bzw. bei Anrechnung effektiv nur 422,50 €, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand wird allerdings in vielen Fällen für Sie günstiger sein. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen deshalb ein individuelles Honorar für unsere Tätigkeit.
Forderungsmanagement
Wir sind grundsätzlich an langfristiger Zusammenarbeit interessiert, bearbeiten aber gerne auch einzelne Fälle; die Kosten bleiben in jedem Fall gleich und vor allem transparent. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren sind letztlich vom Schuldner zu tragen – auch Ihren Anspruch auf Ausgleich der Kosten, Gebühren und Zinsen verfolgen wir selbstverständlich konsequent.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Forderungseinzug zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.